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Förderung & Beschaffung

Digitalpakt 2.0 im Wartemodus: Was die Haushaltssperre für die IT-Beschaffung an Schulen bedeutet

23. Juni 202610 Min. Lesezeitvon Kim Fabig
Zwei Lernende arbeiten an einem interaktiven Smartboard im Klassenzimmer, digitale Schulausstattung wie sie der Digitalpakt 2.0 fördert

Der Investitionsdruck an Schulen ist real: Geräte aus dem ersten Digitalpakt erreichen das Ende ihres Lebenszyklus, Netzwerke stoßen an ihre Grenzen, der Bedarf an interaktiven Displays wächst. Gleichzeitig fließt das Geld aus dem Digitalpakt 2.0 bei den allermeisten Schulträgern noch nicht. In diesem Beitrag ordnen wir sachlich ein, warum die Förderfreigaben stocken, von der Haushaltssperre über die Verwaltungsvereinbarung bis zu den fehlenden Förderrichtlinien der Länder, und zeigen, was Sie als Schulträger oder IT-Verantwortlicher trotz Wartephase schon jetzt vorbereiten können.

Haushaltssperre und vorläufige Haushaltsführung – was die Begriffe bedeuten

Wer verstehen will, warum Fördermittel ins Stocken geraten, muss zwei haushaltsrechtliche Mechanismen auseinanderhalten. Eine Haushaltssperre ist die ganz oder teilweise Blockade bereits veranschlagter Ausgaben durch das zuständige Finanzministerium. Sie dient dazu, neue Verpflichtungen zu begrenzen oder die Einhaltung der Schuldenbremse zu sichern. Häufig werden dabei vor allem neue Verpflichtungsermächtigungen gestoppt, also die Befugnis, Zahlungen für künftige Jahre verbindlich zuzusagen. Genau das trifft mehrjährige Förderprogramme im Kern.

Die vorläufige Haushaltsführung ist dagegen kein politisches Instrument, sondern ein verfassungsrechtlich geregelter Automatismus nach Artikel 111 Grundgesetz. Sie greift, sobald zu Beginn eines Haushaltsjahres noch kein Haushaltsgesetz in Kraft ist. In dieser Phase darf der Bund nur Ausgaben leisten, die nötig sind, um bestehende Einrichtungen zu erhalten, beschlossene Maßnahmen fortzuführen oder rechtlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen. Der Bundesrechnungshof betont, dass solche Ausgaben nur zulässig sind, wenn sie geeignet, sachlich erforderlich und zeitlich nicht aufschiebbar sind.

Für neue Programme, und der Digitalpakt 2.0 ist ein neues Programm, bedeutet das eine hohe Begründungslast. Die Bundesregierung selbst formulierte für 2025, neue Vorhaben seien in dieser Phase schwieriger zu beginnen und nur bei sachlicher und zeitlicher Unabweisbarkeit möglich. Laufende Bewilligungen, etwa aus dem Digitalpakt 1.0, dürfen weiterlaufen; neue Bewilligungen sind dagegen stark eingeschränkt. Das ist der erste Grund, warum frisches Geld nicht einfach abfließt.

Warum aktuell so viele Förderfreigaben ausstehen

Die heutige Lage hat einen klaren Ausgangspunkt. Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig (Az. 2 BvF 1/22) und untersagte die Umbuchung von rund 60 Milliarden Euro ungenutzter Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds. Damit war die zulässige Nettokreditaufnahme überschritten, der Bund reagierte mit einer weitreichenden Haushaltssperre und einer kompletten Neuaufstellung des Etats.

Diese Erschütterung wirkt bis heute nach. Sondervermögen mussten neu justiert, Spielräume eng an die Schuldenbremse angepasst werden, was die Planung neuer Infrastrukturprogramme inklusive Schuldigitalisierung verzögerte. Hinzu kam die Haushaltslage 2025: Zu Jahresbeginn lag kein verabschiedeter Haushalt vor, weshalb ab dem 1. Januar 2025 die vorläufige Haushaltsführung griff. Für viele Programmausgaben waren in dieser Phase nur rund 45 Prozent der vorgesehenen Mittel nutzbar.

Das Haushaltsgesetz 2025 wurde erst am 2. Oktober 2025 verkündet, rückwirkend zum 1. Januar 2025. Bis dahin ließen sich neue Programme wie der Digitalpakt 2.0 nur dann verbindlich starten, wenn sie als unabweisbar galten, was für Schul-IT haushaltsrechtlich eng ausgelegt wurde. Das dahinterliegende Muster ist allgemeingültig: Solange kein endgültiger Haushalt und keine freigegebenen Titel vorliegen, lassen sich neue Förderprogramme nur sehr eingeschränkt beginnen. Das erklärt, warum nicht nur der Digitalpakt, sondern viele Freigaben gleichzeitig hängen.

Digitalpakt 2.0 – was beschlossen ist und woran es hakt

Inhaltlich ist der Digitalpakt 2.0 weit gediehen. Bund und Länder gaben am 13. Dezember 2024 eine Gemeinsame Erklärung ab: Das Programm soll als Gesamtkonzept für die Schuldigitalisierung mit einer Laufzeit 2025 bis 2030 ausgestaltet werden. Vorgesehen sind insgesamt 5 Milliarden Euro, hälftig von Bund und Ländern getragen, je 2,5 Milliarden Euro. Der Bundesanteil setzt sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aus 2,25 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für Infrastruktur und 250 Millionen Euro für das Programm „Digitales Lehren und Lernen“ zusammen.

Strukturell ruht der Pakt auf drei ineinandergreifenden Handlungssträngen: Infrastruktur (Netze, Server, Endgeräte, interaktive Tafeln und Displays), IT-Administration und Betrieb sowie pädagogisch-didaktische Maßnahmen und Fortbildung. Rechtliche Grundlage soll eine Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104c GG sein. Im Bundeshaushalt 2026, vom Kabinett am 30. Juli 2025 beschlossen, sind die Mittel eingeplant, die Finanzierung steht also dem Grunde nach.

Warum die Mittel trotzdem noch nicht fließen

Damit Geld bei einem Schulträger ankommt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Verwaltungsvereinbarung muss von Bund und allen 16 Ländern unterzeichnet sein, und das jeweilige Land muss seine Förderrichtlinie mit Antragsverfahren, Quoten und Prioritäten veröffentlicht haben. Beides ist mit Stand Juni 2026 nicht flächendeckend abgeschlossen.

Nordrhein-Westfalen meldete am 21. April 2026, als eines der ersten Bundesländer die Vereinbarungen beschlossen zu haben, und wies zugleich darauf hin, dass der Digitalpakt 2.0 erst dann in Kraft tritt, wenn alle Länder unterzeichnet haben. Der frühestmögliche Maßnahmenbeginn wurde auf den 1. Januar 2026 gelegt. Unterm Strich ist der Digitalpakt 2.0 politisch vereinbart und haushalterisch hinterlegt, die praktische Mittelbewilligung an Schulträger stockt aber, weil die Verwaltungsvereinbarung noch nicht überall ratifiziert ist und viele Länder ihre Förderrichtlinien noch nicht vorgelegt haben.

Der Streit um den Förderbeginn: 2025 oder 2026?

Über einen Punkt wird besonders hart gerungen, und er entscheidet über bares Geld. Ursprünglich sollte der Pakt rückwirkend zum 1. Januar 2025 beginnen, um eine Förderlücke nach dem Auslaufen des Digitalpakts 1.0 zu vermeiden. Bundesbildungsministerin Karin Prien betonte den rückwirkenden Start ausdrücklich zur Sicherung von Anschlussfinanzierungen. Auf diese Zusage hin haben viele Kommunen 2025 bereits investiert, in Endgeräte, Whiteboards und Infrastruktur.

In der jüngeren Fassung der Verwaltungsvereinbarung wurde der Förderbeginn jedoch auf den 1. Januar 2026 verschoben. Die Reaktion fiel deutlich aus: Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund kritisierten Ende März 2026 gemeinsam, der Bund habe das Startdatum ohne vorherige Rücksprache mit den Kommunen verschoben. Viele Kommunen hätten im Vertrauen auf die Zusage bereits investiert und würden nun auf den hohen Kosten sitzen bleiben, ein Vorgehen, das die Verbände als Verstoß gegen den Vertrauensschutz werten. Auch der Deutsche Philologenverband warf dem Bund vor, den Förderbeginn einseitig verlegt zu haben.

Strittig und offen ist, ob es eine Lösung gibt, die zumindest einen Teil der 2025 getätigten kommunalen Investitionen nachträglich förderfähig macht. Die Spitzenverbände fordern die Rückkehr zum Start zum 1. Januar 2025; eine endgültige, bundeseinheitliche Regelung ist mit Stand Juni 2026 nicht dokumentiert. Für Schulträger bedeutet das: Bei Ausgaben aus dem Jahr 2025 bleibt vorerst ein Refinanzierungsrisiko.

Was die Hängepartie für die IT-Beschaffung an Schulen bedeutet

Zwischen dem Antragsende des Digitalpakts 1.0 Mitte Mai 2024 und dem regulären Anlaufen des Digitalpakts 2.0 ist faktisch eine Förderlücke entstanden. Laufende Altprojekte dürfen noch abgerechnet werden, der Digitalpakt 1.0 ist bis Ende 2025 und für länderübergreifende Vorhaben bis Ende 2026 abrechenbar, aber neue Vorhaben lassen sich nicht mehr aus dem alten Programm hinterlegen. Das Ergebnis ist eine spürbare Planungsunsicherheit. In der Praxis schlägt sich das in drei Effekten nieder:

  • Gestoppte oder gesplittete Ausschreibungen: Schulträger verschieben größere IT-Pakete wie die flächendeckende Display-Ausstattung, die WLAN- und Netzwerkerneuerung oder Serverräume, oder zerlegen sie in kleinere Lose, weil unklar ist, ob und ab wann Mittel fließen.
  • Reduktion auf Ersatz- und Notbeschaffung: Wie schon bei früheren kommunalen Haushaltssperren werden vielfach nur noch dringend notwendige Beschaffungen und Reparaturen beauftragt; strategische Modernisierungen warten.
  • Investitionsstau bei der Hardware: Die Erneuerung der zwischen 2019 und 2021 angeschafften Geräteflotten ist schwer finanzierbar, zweite Ausstattungswellen wie zusätzliche Displays für neue Räume oder die Ergänzung der Tafelsysteme werden zurückgestellt.

Dass dieses Muster real ist, zeigt schon der erste Digitalpakt: Von 6,5 Milliarden Euro Bundesmitteln waren bis Mitte 2024 zwar 97 Prozent bewilligt, aber erst rund 3,4 Milliarden Euro tatsächlich abgeflossen, ein Hinweis darauf, wie lange Infrastrukturprojekte in Ausschreibungs- und Umsetzungsphasen stecken. Genau diese langen Vorlaufzeiten machen die aktuelle Wartephase so heikel: Wer erst nach der Freigabe mit der Planung beginnt, verliert wertvolle Monate.

Was Schulträger und IT-Verantwortliche jetzt vorbereiten können

Die gute Nachricht: Die Wartezeit lässt sich produktiv nutzen. Vieles, was über die Geschwindigkeit eines späteren Rollouts entscheidet, kostet jetzt kein Fördergeld, sondern nur Vorbereitung. Und die Erfahrung aus dem Digitalpakt 1.0 zeigt, dass der Mittelabfluss vor allem dort stockte, wo Bestandsaufnahme und strategische Planung fehlten.

  1. Bestandsaufnahme und Bedarfsplanung: Erfassen Sie den Ist-Zustand Ihrer IT-Infrastruktur, also Netzwerk, WLAN, Endgeräte, Tafel- und Displaysysteme sowie Serverräume, und leiten Sie eine nach Dringlichkeit priorisierte Maßnahmenliste ab.
  2. Förderfähigkeit vorab spiegeln: Ordnen Sie geplante Maßnahmen schon jetzt den drei Handlungssträngen zu, also Infrastruktur (Displays, Smartboards, Netzwerktechnik), IT-Betrieb und Administration sowie Fortbildung und Pädagogik. So lassen sich Projekte später schnell in förderfähige Pakete übersetzen.
  3. Vergabe vorbereiten, ohne Verpflichtung: Bedarfsermittlungen, Marktsondierungen und Entwürfe für Ausschreibungsunterlagen sind auch ohne freigegebene Mittel möglich. Erarbeiten Sie Leistungsbeschreibungen für typische Pakete und legen Sie die Vergabestrategie fest.
  4. Restmittel und Landesrichtlinien im Blick behalten: Klären Sie mit Ihrem Land, ob aus dem Digitalpakt 1.0 noch Restmittel oder Umschichtungen möglich sind, und beobachten Sie die Veröffentlichung der Landes-Förderrichtlinien eng.

So nutzen Sie die Wartezeit für einen startklaren Rollout

Ein erheblicher Teil der Umsetzungszeit entfällt nicht auf die Beschaffung, sondern auf die physische Ausführung vor Ort, und die lässt sich vorbereiten. Klären Sie frühzeitig die baulichen und elektrischen Voraussetzungen je Raum: Wandbeschaffenheit und Tragfähigkeit, Strom- und Datenanschlüsse, Kabelwege. Gerade in Bestandsgebäuden sind das die Punkte, an denen Rollouts später stocken. Wie wir Montage und Inbetriebnahme in Bestandsgebäuden absichern, lesen Sie in unserem Beitrag zur Smartboard-Montage in Bestandsgebäuden.

Wer die Montage- und Installationskapazität schon jetzt mitdenkt, inklusive eines verlässlichen Partners für Begehung, Montage, Inbetriebnahme und Übergabedokumentation, kann nach der Förderfreigabe ohne Anlaufverlust in die Fläche gehen. FASTNET unterstützt Schulträger genau in dieser startklaren Phase: mit Bedarfsbegehung vor Ort, Bewertung der baulichen Voraussetzungen und planbarer, dokumentierter Montage, bundesweit und auf Wunsch im White-Label für Ihr Systemhaus. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie in unserem Leistungsbereich.

Das Wichtigste in Kürze

Der Digitalpakt 2.0 ist mit 5 Milliarden Euro für 2025 bis 2030 beschlossen und im Bundeshaushalt 2026 verankert, doch die Mittel erreichen die Schulträger noch nicht: Die Verwaltungsvereinbarung ist nicht von allen Ländern unterzeichnet, viele Landes-Förderrichtlinien fehlen, und der Förderbeginn ist zwischen 2025 und 2026 umstritten. Die Folge sind Planungsunsicherheit und ein Investitionsstau bei Displays, Smartboards und Netzwerktechnik. Schulträger, die jetzt Bestandsaufnahme, Bedarfsplanung und Vergabe vorbereiten, sind nach der Freigabe sofort startklar.

Checkliste – so sind Sie startklar, sobald die Mittel freigegeben werden

Mit dieser Checkliste behalten Sie die wichtigsten Vorarbeiten im Blick:

  • Ist-Stand der IT-Infrastruktur erfasst: Netzwerk, WLAN, Endgeräte, Tafel- und Displaysysteme, Serverräume
  • Bedarfsliste nach Dringlichkeit priorisiert (Erneuerung, Erweiterung, Neubau)
  • Maßnahmen den Handlungssträngen Infrastruktur, Betrieb und Pädagogik zugeordnet
  • Leistungsbeschreibungen für Standardpakete vorbereitet
  • Vergabestrategie festgelegt (Losbildung, Rahmenverträge, Bieteranforderungen)
  • Bauliche und elektrische Voraussetzungen je Raum geprüft (Wand, Strom, Daten, Kabelwege)
  • Restmittel aus dem Digitalpakt 1.0 und Abrechnungsfristen mit dem Land geklärt
  • Landes-Förderrichtlinie beobachtet (Eigenanteil, Prioritäten, Antragsfristen)
  • Umsetzungspartner für Montage und Inbetriebnahme vorabgestimmt

Häufige Fragen zum Digitalpakt 2.0 und zur Haushaltssperre

Über den Autor

Kim Fabig, Geschäftsführung | Technische Leitung bei FASTNET GmbH

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Geschäftsführung | Technische Leitung

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